Zeigen Sie geprüfte Qualität – mit dem FN-Kennzeichnungssystem
Ob jemand ein gutes Zuhause für sein Pferd sucht, Reiten lernen möchte, ein Pferd kaufen oder ausbilden lassen will oder einfach Reiterurlaub machen möchte: Bei der Auswahl des Anbieters spielt die Qualität eine Rolle. Lassen Sie sich die Qualität Ihres Betriebes nach bundesweit einheitlichen Standards zertifizieren. Mit dem Kennzeichnungssystem der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e. V. (FN) können Sie sich Ihren Kunden gegenüber als kompetenter Partner mit Ihrem Angebot darstellen.
Wer kann
die Kennzeichnung beantragen?
Den Antrag auf Kennzeichnung als FN-geprüfter Betrieb kann jeder stellen, der einen Pferdebetrieb unterhält. Hierbei ist
gleichgültig, ob der Träger ein Verein ist, der Eigentümer ein Gewerbe betreibt oder Landwirt ist.
Was habe
ich von der Kennzeichnung?
Mit der Kennzeichnung Ihres Pferdebetriebes stellen wir Ihnen für die Laufzeit der Kennzeichnung ein FN-Schild zur
Verfügung, welches die fachgerechte Pferdehaltung sowie die Schwerpunkte der Kennzeichnung darstellt. Mit diesem Schild können Sie Ihr Know-how gegenüber bestehenden und potentiellen Kunden, Behörden
und der Öffentlichkeit dokumentieren. Bereits im Rahmen der Besichtigung Ihres Betriebes können Sie von der fachlichen Kompetenz der Besichtigungskommissionen profitieren. Exklusiv können
FN-gekennzeichnete Betriebe unter Nennung der gekennzeichneten Betriebsform sogar das FN-Logo werblich nutzen. Um Ihren Betrieb noch bekannter zu machen, werden alle FN-gekennzeichneten Betriebe und
Vereine auf den Internetseiten der Landesverbände Pferdesport und der FN veröffentlicht.
Welche
Möglichkeiten der Kennzeichnung gibt es?
Die fachgerechte Pferdehaltung bildet die Basis des Kennzeichnungssystems. Aufbauend auf dem Grundschild "Pferdehaltung"
kann eine weitere Kennzeichnung mit den Schwerpunkten Ihres Pferdebetriebes als FN-geprüfte Reitschule, Fahrschule und/oder Voltigierschule, als FN-geprüfter Zucht- und/oder Aufzuchtbetrieb, als
FN-geprüfter Pensionspferdebetrieb, als FN-geprüfter Turnierstall, als FN-geprüfter Ferienbetrieb und/ oder Wanderreitstation und als FN-geprüfter Ausbildungsbetrieb (für Junge Pferde,
Berufsausbildungs- oder Meisterbetrieb) erfolgen. Im Rahmen der FN-Kennzeichnung der Schwerpunkte Schule und Pensionspferdebetrieb können Sie für Ihr Angebot zusätzlich „Wertungspunkte“
bekommen. Je nach Qualifikationen des Betriebsleiters und der Lehrpferde (bei Schulen), des Dienstleistungsangebotes sowie der betrieblichen Gegebenheiten (bei Pensionspferdebetrieben) können bis zu
fünf „Wertungspunkte“ vergeben werden. Sie können Ihren Kennzeichnungs-Schwerpunkt und Ihr Angebot auf dem entsprechenden FN-Schild sogar noch detaillierter darstellen. Spezifikationen können
beispielsweise Dressur- oder Springreiten im Turnierstall, aber auch die einzelnen Zuchtgebiete eines Zuchtbetriebes sein.
Gibt es
die Kennzeichnung nur für die klassischen Reitweisen?
Die Integration anderer Reitweisen wird mit dem Kennzeichnungssystem gefördert. Für Reitvereine oder Betriebe mit den
Schwerpunkten Westernreiten, Distanzreiten, Islandpferdereiten oder Gangpferdereiten gibt es spezielle Kennzeichnungen.
Wie
beantrage ich die Kennzeichnung?
Wenn Sie den Antrag zur Kennzeichnung Ihres Pferdebetriebes gestellt haben, erfolgt möglichst zeitnah die Besichtigung Ihres
Betriebes vor Ort. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen Erstvertrag zur Kennzeichnung mit einer Gültigkeit von drei Jahren. Danach findet im dreijährigen Turnus eine Widerbesichtigung Ihres
Betriebes sowie gegebenenfalls eine Vertragsverlängerung statt. Eine Kurzinformation zur Kennzeichnung, eine Bewerbungsliste und die unterschiedlichen Anträge zur Kennzeichnung finden Sie entweder
als Link im Text oder auf der rechten Seite.
Was
kostet die Kennzeichnung?
Die Kosten für die Erstkennzeichnung hängen vom Umfang der Kennzeichnungsschwerpunkte ab. So kostet die alleinige
Kennzeichnung mit dem Grundschild Pferdehaltung 180 Euro. Die Kosten für die Kennzeichnung mit Grundschild Pferdehaltung und zwei weiteren Schwerpunkten beispielsweise belaufen sich auf 235
Euro.
Das Modulsystem
Das Schild des FN-Kennzeichnungssystems für Pferdebetriebe ist modulartig aufgebaut. Für jede geprüfte und gekennzeichnete Qualifikation erhält Ihr Betrieb ein zusätzliches Modul.
Vereine bzw. Betriebe, die über eine fachgerechte Pferdehaltung verfügen, können mit dem FN-Grundschild "Pferdehaltung" gekennzeichnet werden, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Der Vertrag läuft drei Kalenderjahre. Dem Verein/Betrieb wird für die Vertragsdauer ein FN-Schild zur Verfügung gestellt. Die Dauer der vertraglichen Laufzeit wird durch einen Aufkleber auf dem Schild dokumentiert. Nach einer Überprüfung durch den LV bzw. die LK erfolgt ggf. eine Vertragsverlängerung für jeweils weitere drei Kalenderjahre.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Für eine Kennzeichnung mit dem "Grundschild Pferdehaltung" sind u. a. folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
FN-Kennzeichnung mit einem Schwerpunkt wird Ihr Betrieb zusätzlich mit einem Schwerpunkt gekennzeichnet, so wird dies auf einem zusätzlichen Modul in Schrift- und Piktogrammform gezeigt
Als "Zuchtbetrieb" und/oder "Aufzuchtbetrieb" können Vereine/Betriebe gekennzeichnet werden, die die Kriterien für die Kennzeichnung mit dem FN-Grundschild "Pferdehaltung" erfüllen und Pferdezucht und oder Pferdeaufzucht betreiben.
Zusätzliche Voraussetzungen für eine Kennzeichnung sind u. a.:
Zuchtbetrieb
Aufzuchtbetrieb
FN-geprüfter Pensionspferdebetrieb
Als "Pensionspferdebetrieb" können Vereine/Betriebe gekennzeichnet werden, die die Kriterien für die Kennzeichnung mit dem FN-Grundschild "Pferdehaltung" erfüllen und Pensionspferdehaltung betreiben und bestimmte zusätzliche Voraussetzungen erfüllen.
Zusätzliche Voraussetzungen für eine Kennzeichnung sind u. a.:
Die Kennzeichnung der Pensionspferdebetriebe erfolgt durch die Vergabe von Punkten (drei bis fünf Punkte). Die Punktevergabe für Leistungs- und Serviceangebote des Betriebes sind im Kennzeichnungsantrag für Pensionspferdebetriebe geregelt.
FN-geprüfter Pensionspferdebetrieb Gnadenbrotpferde
Als „Pensionspferdebetrieb Gnadenbrotpferde“ können Vereine/Betriebe gekennzeichnet werden, die
die Kriterien für die Kennzeichnung mit dem FN-Grundschild „Pferdehaltung“ erfüllen und Pensionspferdehaltung für Gnadenbrotpferde betreiben und bestimmte zusätzliche Voraussetzungen
erfüllen:
Zusätzliche Voraussetzungen für eine Kennzeichnung sind u. a.:
FN-geprüfte Reitschule
Als "Reitschule" können Vereine/Betriebe gekennzeichnet werden, die die Kriterien für die Kennzeichnung mit dem FN-Grundschild "Pferdehaltung" erfüllen und als Ausbildungsstätte und Veranstalter von Lehrgängen und Prüfungen für den Reitpass und die Hufeisen dienen. Die Reitschulen unterliegen den Ausbildungsrichtlinien der FN bzw. den Richtlinien der zuständigen Anschlussverbände.
Zusätzliche Voraussetzungen für eine Kennzeichnung sind u. a.:
FN-geprüfte Reitschule°
FN-geprüfte Reitschule°°
FN-geprüfte Reitschule°°°
FN-geprüfte Reitschule°°°°
FN-geprüfte Reitschule°°°°°
FN-geprüfte Fachschule Reitschule°°°°°
Für alle
Schulen gilt:
Der Leiter der Schule muss ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis und eine gültige DOSB-
oder BLSV-Trainerlizenz oder einen gültigen BBR-Fortbildungsnachweis besitzen. Leiter in diesem Sinne ist der Inhaber oder eine durch eine schriftlich fixierte Vereinbarung gebundene Person, die
regelmäßig und dauerhaft im Verein/Betrieb anwesend und mit der fachlichen Betreuung des Vereins/Betriebes, insbesondere mit der Durchführung des Reitunterrichtes, ständig betraut ist. Die fachliche
Verantwortung für die Ausbildung und Durchführung des Pferdesports liegt beim Leiter.
Als "Reitschule Breitensport" können Vereine/Betriebe gekennzeichnet werden, die die Kriterien für die Kennzeichnung mit dem FN-Grundschild "Pferdehaltung" erfüllen und als Ausbildungsstätte für breitensportorientierten Pferdesport dienen. Die Reitschulen unterliegen den Ausbildungsrichtlinien der FN bzw. den Richtlinien der zuständigen Anschlussverbände.
Zusätzliche Voraussetzungen für eine Kennzeichnung sind u. a.:
Für alle
Schulen gilt:
Der Leiter der Schule muss ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis und eine gültige DOSB-
oder BLSV-Trainerlizenz oder einen gültigen BBR-Fortbildungsnachweis besitzen. Leiter in diesem Sinne ist der Inhaber oder eine durch eine schriftlich fixierte Vereinbarung gebundene Person, die
regelmäßig und dauerhaft im Verein/Betrieb anwesend und mit der fachlichen Betreuung des Vereins/Betriebes, insbesondere mit der Durchführung des Reitunterrichtes, ständig betraut ist. Die fachliche
Verantwortung für die Ausbildung und Durchführung des Pferdesports liegt beim Leiter.
Als "Reitschule – Gangreiten" können Vereine/Betriebe gekennzeichnet werden, die die Kriterien für die Kennzeichnung mit dem FN-Grundschild "Pferdehaltung" erfüllen und als Ausbildungsstätten und Veranstalter von Lehrgängen und Prüfungen für Gangreitabzeichen dienen.
Zusätzliche Voraussetzungen für eine Kennzeichnung sind u. a.:
Für alle
Schulen gilt:
Der Leiter der Schule muss ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis und eine gültige DOSB-
oder BLSV-Trainerlizenz oder einen gültigen BBR-Fortbildungsnachweis besitzen. Leiter in diesem Sinne ist der Inhaber oder eine durch eine schriftlich fixierte Vereinbarung gebundene Person, die
regelmäßig und dauerhaft im Verein/Betrieb anwesend und mit der fachlichen Betreuung des Vereins/Betriebes, insbesondere mit der Durchführung des Reitunterrichtes, ständig betraut ist. Die fachliche
Verantwortung für die Ausbildung und Durchführung des Pferdesports liegt beim Leiter.
FN-geprüfte Fahrschule
Als "Fahrschule" können Vereine/Betriebe gekennzeichnet werden, die die Kriterien für die Kennzeichnung mit dem FN-Grundschild „Pferdehaltung“ erfüllen und als Ausbildungsstätten und Veranstalter von Lehrgängen und Prüfungen im Fahren dienen. Die Fahrschulen unterliegen den Ausbildungsrichtlinien der FN bzw. den Richtlinien der zuständigen Anschlussverbände.
Folgende Voraussetzungen müssen zusätzlich u. a. erfüllt werden:
FN-geprüfte Fahrschule°
FN-geprüfte Fahrschule°°
FN-geprüfte Fahrschule°°°
FN-geprüfte Fachschule Fahren°°°°°
Für alle
Schulen gilt:
Der Leiter der Schule muss ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis und eine gültige DOSB-
oder BLSV-Trainerlizenz oder einen gültigen BBR-Fortbildungsnachweis besitzen. Leiter in diesem Sinne ist der Inhaber oder eine durch eine schriftlich fixierte Vereinbarung gebundene Person, die
regelmäßig und dauerhaft im Verein/Betrieb anwesend und mit der fachlichen Betreuung des Vereins/Betriebes, insbesondere mit der Durchführung des Reitunterrichtes, ständig betraut ist. Die fachliche
Verantwortung für die Ausbildung und Durchführung des Pferdesports liegt beim Leiter.
FN-geprüfte Voltigierschule
Als "Voltigierschule" können Vereine/Betriebe gekennzeichnet werden, die die Kriterien für die Kennzeichnung mit dem FN-Grundschild "Pferdehaltung" erfüllen und als Ausbildungsstätte und Veranstalter von Lehrgängen und Prüfungen für das Steckenpferd, das Kleine und Große Hufeisen sowie für Spielgruppen dienen. Die Voltigierschulen unterliegen den Ausbildungsrichtlinien der FN.
Zusätzliche Voraussetzungen für eine Kennzeichnung sind u. a.:
FN-geprüfte Voltigierschule°
FN-geprüfte Voltigierschule°°
FN-geprüfte Voltigierschule°°°
FN-geprüfte Fachschule Voltigieren°°°°°
Für alle
Schulen gilt:
Der Leiter der Schule muss ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis und eine gültige DOSB-
oder BLSV-Trainerlizenz oder einen gültigen BBR-Fortbildungsnachweis besitzen. Leiter in diesem Sinne ist der Inhaber oder eine durch eine schriftlich fixierte Vereinbarung gebundene Person, die
regelmäßig und dauerhaft im Verein/Betrieb anwesend und mit der fachlichen Betreuung des Vereins/Betriebes, insbesondere mit der Durchführung des Reitunterrichtes, ständig betraut ist. Die fachliche
Verantwortung für die Ausbildung und Durchführung des Pferdesports liegt beim Leiter.
Als FN-geprüfter Touristikbetrieb können nur Vereine/Betriebe gekennzeichnet werden, die die Kriterien für die Kennzeichnung mit dem "Grundschild Pferdehaltung" erfüllen.
FN-geprüfter Ferienbetrieb
Als "Ferienbetrieb" können Vereine/Betriebe gekennzeichnet werden, die zusätzlich einer
pferdesportlichen Betätigung dienen und die Unterbringung von Pferdesportlern gewährleisten. Die Ferienbetriebe unterliegen den Ausbildungsrichtlinien der FN bzw. den Richtlinien der zuständigen
Anschlussverbände. Ferienbetriebe, die ihren Schwerpunkt in Richtung Erwachsene und/oder Kinder und Jugendliche gelegt haben, müssen den Schwerpunkt angeben. Ferienbetriebe mit Schwerpunkt Kinder und
Jugendliche, die Kinder und Jugendliche im Lehrgangs- bzw. Internatsbetrieb ohne Begleitung Erwachsener aufnehmen, müssen für die Kennzeichnung eine Genehmigung des zuständigen Landjugendamtes (§ 45
Kinder- und Jugendhilfegesetz) nachweisen.
Zusätzliche Voraussetzungen für eine Kennzeichnung sind u. a.:
FN-geprüfte Wanderreitstation
Als "Wanderreitstation" können Vereine/Betriebe gekennzeichnet werden, die die
Kriterien für die Kennzeichnung mit dem FN-Grundschild "Pferdehaltung" erfüllen sowie eine Wanderreitstation betreiben und die Unterbringung von Gästen und Gastpferden
gewährleisten.
Folgende Voraussetzungen müssen zusätzlich u. a. erfüllt werden:
Als "Turnierstall" können Vereine/Betriebe gekennzeichnet werden, die die Kriterien für die Kennzeichnung mit dem FN-Grundschild "Pferdehaltung" erfüllen und deren Betriebsschwerpunkt die Betreuung von Turnierpferden darstellt. Die Turnierställe unterliegen den Ausbildungsrichtlinien der FN und müssen bestimmte zusätzliche Voraussetzungen erfüllen.
Zusätzliche Voraussetzungen für eine Kennzeichnung sind u. a.:
FN-geprüfter Turnierstall - Reiten -
FN-geprüfter Turnierstall - Westernreiten -
FN-geprüfter Turnierstall - Distanzreiten
-
FN-geprüfter Turnierstall - Fahren -
FN-geprüfter Ausbildungsbetrieb - Junge Pferde
Als "Ausbildungsbetrieb - Junge Pferde" können Vereine/Betriebe gekennzeichnet werden, die die Kriterien für die Kennzeichnung mit dem FN-Grundschild Pferdehaltung erfüllen und deren Betriebsschwerpunkt die breit angelegte Grundausbildung von jungen Pferden darstellt. Die Ausbildungsbetriebe unterliegen den Ausbildungsrichtlinien der FN bzw. den Richtlinien der zuständigen Anschlussverbände.
Folgende Voraussetzungen müssen u. a. erfüllt werden:
FN-geprüfter Meisterbetrieb
Als Meisterbetrieb können Vereine/Betriebe gekennzeichnet werden, die die Kriterien für die Kennzeichnung mit dem FN-Grundschild "Pferdehaltung" erfüllen und in denen ein Pferdewirtschaftsmeister - Schwerpunkt Reiten - tätig ist, der sich der Ausbildung von Pferdesportlern und Pferden widmet.
FN-geprüfter Berufsausbildungsbetrieb
Als Berufsausbildungsbetrieb können Vereine/Betriebe gekennzeichnet werden, die die Kriterien für die Kennzeichnung mit dem FN-Grundschild Pferdehaltung erfüllen, über eine aktuell gültige Anerkennung als Ausbildungsbetrieb seitens der zuständigen Stellen verfügen und sich der Berufsausbildung widmen. Die Ausbildungsbetriebe unterliegen den Ausbildungsrichtlinien der FN und den zuständigen Stellen.